Leider immer wieder ein Ärgernis: Auch wenn in den allermeisten Fällen der Besuch einer Waschanlage nur ein sauberes Auto zur Folge hat, kommt es doch immer wieder zu Beschädigungen und hierbei zu der Frage, wer trägt die Verantwortung? Und vor allem, wer haftet für die entstandenen Schäden? Das Landgericht Hannover hat Ende März (Urt. v. 27.03.2015, Az. 10 S 17/12) eine klare Regelung zu den Pflichten der Betreiber von Waschanlagen gefunden.
Swipe to the left