Versandkosten und Lieferung
Bei scheibenwischer.com gilt, dass jede Bestellung, die bis 13 Uhr bei uns eingeht, am gleichen Tag per DHL versendet wird. In 95 Prozent der Auslieferungen erreichen die Scheibenwischer bereits am Folgetag den Kunden.
- Die Versandkosten für eine Lieferung innerhalb Deutschlands betragen 4,95 Euro pro Bestellung.
- Versandkostenfrei ist eine Auslieferung ab einem Bestellwert von 60 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
Sollten noch Fragen offenbleiben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Per Email info@scheibenwischer.com oder telefonisch: 040 / 30 997 98 79
Hier die Themen im Überblick:
- Versand innerhalb Deutschlands
- Versand nach Österreich
- Versand außerhalb Deutschlands
- Lieferung in die Schweiz
1. Versand innerhalb Deutschlands:
- Die Versandkosten für eine Lieferung innerhalb Deutschlands betragen 4,95 Euro pro Bestellung.
- Versandkostenfrei ist eine Auslieferung ab einem Bestellwert von 60 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist bereits in den Versandkosten enthalten.
- Die Lieferzeit beträgt in der Regel 1-3 Tage bei allen Produkten die „sofort lieferbar“ sind.
- Die Versandzeit bei Produkten mit der Bemerkung „Lieferzeit ca. 2-5 Tage“ entspricht der angegebenen Zeitspanne.
- Es gibt keinen Mindestbestellwert.
- Die Zahlungsarten in Deutschland sind PayPal, Kreditkarte (VISA und MasterCard), Lastschrift und Vorkasse
2. Versand nach Österreich:
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Die Versandkosten für eine Lieferung nach Österreich betragen 7,95 Euro pro Bestellung.
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Es gibt keinen Mindestbestellwert.
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Die Zahlungsarten in Deutschland sind PayPal, Kreditkarte (VISA und MasterCard), Lastschrift und Vorkasse
3. Versand außerhalb Deutschlands:
- Die Versandkosten für Bestellungen außerhalb Deutschlands weichen ab. Wir haben die Länder in die wir liefern nach Versandkosten sortiert:
- 7,95 Euro: Österreich, Niederlande, Dänemark, Belgien, Polen, Luxemburg.
- 11,95 Euro: Italien, Frankreich, Großbritannien, Tschechische Republik
- 17,95 Euro: Schweden, Spanien
- Wurde Ihr Land nicht genannt? Kein Problem. Fragen Sie bei uns einfach unverbindlich an und wir werden die Versandkosten für Ihr Land ermitteln.
- Bei Lieferungen außerhalb der EU können zusätzliche Zölle und Gebühren anfallen.
4. Lieferungen in die Schweiz:
Aufgrund der hohen Kosten bieten wir derzeit keine Lieferungen in die Schweiz an. Als Kunde aus der Schweiz haben Sie aber trotzdem die Möglichkeit Scheibenwischer über uns zu bestellen. Hierfür können Sie Ihre Bestellung an eine grenznahe Paketstation schicken lassen. Mit dieser praktischen und günstigen Alternative ist es Ihnen möglich mit Wohnsitz in der Schweiz günstige Markenwischer bei uns zu kaufen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Sie als Schweizer eine deutsche Lieferadresse in Ihrer Nähe finden können, haben wir Ihnen nachfolgend einige Internetseiten aufgelistet. Durch diese können Sie eine deutsche Lieferadresse in einer Paketstation bekommen.
Bitte beachten Sie, dass die steuerbefreite Lieferung nur für gewerbliche Kunden möglich ist (§ 6 Abs.3 des UStG). Die deutsche Mehrwertsteuer kann bei Eigenausfuhr durch Privatpersonen nicht erstattet werden. In welchen Fällen eine steuerbefreite Lieferung in die Schweiz möglich ist, können Sie ganz einfach weiter unten im Punkt § 6 des Umsatzsteuergesetzes nachlesen.
§ 6 des Umsatzsteuergesetzes (Ausfuhrlieferung)
(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
- der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
- der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
- der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
a)ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser nicht ausschließlich oder nicht zum Teil für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 steuerfreie Tätigkeit verwendet werden soll, oder
b)ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.
Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein.
(2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist
- ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, hat, oder
- eine Zweigniederlassung eines im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz im Ausland, ausgenommen die bezeichneten Gebiete, hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat.
Eine Zweigniederlassung im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ist kein ausländischer Abnehmer.
(3) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
- der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und
- das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient.
(3a) Wird in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
- der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, hat und
- der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt wird.
(4) Die Voraussetzungen der Absätze 1, 3 und 3a sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b.
Quelle www.gesetze-im-internet.de